Glossary

Dieses Glossar erhebt natürlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit, offeriert jedoch die wichtigsten gängigen Begriffe, welche im Zuge der zu bearbeitenden Studienhefte des Studienganges immer wieder Anwendung finden.

Bitte sehen Sie dieses Glossar als ein lebendiges Werk, welches u.a. auch durch Ihre Mitarbeit wächst und upgedatet wird.


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„Meinung“ i.S. des Verfassungsrechts ist ein grundsätzlich weit auszulegender Begriff, der neben wertenden Äußerungen auch Tatsachenbehauptungen umfasst.