Dieses Glossar erhebt natürlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit, offeriert jedoch die wichtigsten gängigen Begriffe, welche im Zuge der zu bearbeitenden Studienhefte des Studienganges immer wieder Anwendung finden.
Bitte sehen Sie dieses Glossar als ein lebendiges Werk, welches u.a. auch durch Ihre Mitarbeit wächst und upgedatet wird.
Recht der Massenmedien, dass sich nicht aus einem zentralen „Mediengesetz“, sondern aus einer Vielzahl von Einzelnormen aus verschiedenen Gesetzen zusammensetzt, die jeweils Rechtsfragen rund um das Thema „Medien“ behandeln. Medienrechti ist somit ein multigesetzliches Rechtsgebiet.