Dieses Glossar erhebt natürlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit, offeriert jedoch die wichtigsten gängigen Begriffe, welche im Zuge der zu bearbeitenden Studienhefte des Studienganges immer wieder Anwendung finden.
Bitte sehen Sie dieses Glossar als ein lebendiges Werk, welches u.a. auch durch Ihre Mitarbeit wächst und upgedatet wird.
Vorliegend ein Begriff aus dem Kunsturhebergesetz: Verzicht auf das Recht am eigenen Bildi durch Einwilligungi in die Veröffentlichung mittels Willenserklärung. Diese kann ausdrücklich oder schriftlich erfolgen, muss dies aber nicht. Es genügt, dass aus den Umständen des Einzelfalls auf die Einwilligung zu schließen ist (konkludente Einwilligung). Dies wäre z.B. der Fall, wenn der Abgebildete sich für den Fotografen erkennbar in Szene stellt.