Dieses Glossar erhebt natürlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit, offeriert jedoch die wichtigsten gängigen Begriffe, welche im Zuge der zu bearbeitenden Studienhefte des Studienganges immer wieder Anwendung finden.
Bitte sehen Sie dieses Glossar als ein lebendiges Werk, welches u.a. auch durch Ihre Mitarbeit wächst und upgedatet wird.
Eigentumi ist die Verfügungsgewalt über eine Sache auf rechtlicher Grundlage und unterscheidet sich von der tatsächlichen Sachherrschaft (Besitz). Der Besitzer einer Sache muss nicht der Eigentümer sein.