Dieses Glossar erhebt natürlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit, offeriert jedoch die wichtigsten gängigen Begriffe, welche im Zuge der zu bearbeitenden Studienhefte des Studienganges immer wieder Anwendung finden.
Bitte sehen Sie dieses Glossar als ein lebendiges Werk, welches u.a. auch durch Ihre Mitarbeit wächst und upgedatet wird.
Mit der Bildung von Adress-Namen im Internet und deren verbindlicher Zuteilung an die jeweils schnellsten Antragsteller in einem weltweit gültigen Registrierungsverfahren haben die Domains Kollisionen mit dem allgemeinen Marken- und Namensrecht ausgelöst. Das Domainrechti regelt den Interessenausgleich nach bestehendem nationalem Namensrecht. Wo dies nicht berührt ist, gilt das Prioritätsprinzipi.