Dieses Glossar erhebt natürlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit, offeriert jedoch die wichtigsten gängigen Begriffe, welche im Zuge der zu bearbeitenden Studienhefte des Studienganges immer wieder Anwendung finden.
Bitte sehen Sie dieses Glossar als ein lebendiges Werk, welches u.a. auch durch Ihre Mitarbeit wächst und upgedatet wird.
Grundfragen publizistischer Verfasstheit zur Informa-tion eines Publikums: was, wer (welche Quellei), wann, wo, wie, warum
Die pressemäßige Wahrheitspflicht ist nicht mit einer Wahrheitsgarantie zu verwechseln. Presseberichte sind nicht allein deshalb rechtswidrig, weil sie objektiv unwahr oder nicht erweislich wahr sind. Auch Verdacht darf geäußert werden. Die Medien müssen sich aber um die Ermittlung des richtigen Sachverhalts ernsthaft bemühen.
Widerrufi ist – stärker als eine Berichtigungi – der redaktionelle Hinweis auf eine falsche Darstellung. Ähnlich der Gegendarstellungi – nur mit der Redaktion als Herausgeber.
Publizistische Teildisziplin (What effect?) die sich mit den direkten und indirekten Folgen und Effekten un-terschiedlicher Medien auf menschliches Denken, Fühlen und Verhalten befasst
Phantasie-Subgenre der Doku-Spielformeni, in dem Wissenschaft u.a. durch Quiz- oder Science-Shows inszeniert oder eventisiert wird
Publizistische Theorie, nach der unterschiedliche Re-zipienten mediale Informationsangebote unterschied-lich nutzen und dadurch schichtspezifische Wissens- und Kompetenzunterschiede verstärkt werden