Dieses Glossar erhebt natürlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit, offeriert jedoch die wichtigsten gängigen Begriffe, welche im Zuge der zu bearbeitenden Studienhefte des Studienganges immer wieder Anwendung finden.
Bitte sehen Sie dieses Glossar als ein lebendiges Werk, welches u.a. auch durch Ihre Mitarbeit wächst und upgedatet wird.
Im Verlagsgesetz geregelte Rechtsverhältnisse zwischen Verleger und Autor, die aber dispositiv sind. Das Gesetz kann durch Vertrag komplett umgangen werden (anders im Urheberrechti).
Spielart der publizistischen Theorie der Mediamalaise, nach der Fernsehen die Rezipienten von der Politik entfremdet und zu allgemeiner Politikverdrossenheit führt; Submodell: „Unterhaltungsmalaise“
Rundfunkprogramm, dass am Gesamtprogrammanteil mindestens 10 Prozent aus den Bereichen Information und Bildung/Beratung neben Unterhaltung aufweisen muss; Gegensatz: Spartenprogramm
Als „Training on the Job“ gängigster journalistischer Ausbildungsweg, bei dem in einem Medienunterneh-men mindestens zwei Pflichtressorts (darunter Loka-les) und ein Wahlressort durchlaufen werden; neu: bi- und trimediale oder Crossmedia-Ausbildung