Dieses Glossar erhebt natürlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit, offeriert jedoch die wichtigsten gängigen Begriffe, welche im Zuge der zu bearbeitenden Studienhefte des Studienganges immer wieder Anwendung finden.
Bitte sehen Sie dieses Glossar als ein lebendiges Werk, welches u.a. auch durch Ihre Mitarbeit wächst und upgedatet wird.
sowohl berichtende als auch meinungsäußernde Inter-view-Sonderform, bei der dieselbe Frage an verschie-dene Personen gerichtet wird
Unlautere Wettbewerbshandlungen, die geeignet sind, den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber, der Verbraucher oder der sonstigen Marktteilnehmer nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen, sind unzulässigund werden nach § 3 UWG geahndet.Unlauter sind Handlungen, die den anständigen Gepflogenheiten in Handel, Gewerbe, Handwerk und selbständiger Beruflicher Tätigkeit zuwiderlaufen.
Kategorie für emotionsgeladene Genres wie die Ge-schichte nach der Regel „so erlebbar wie möglich“
Gesetz zur Regelung der Rechte des Urhebers geistiger Werke. Die Urhebereigenschaft ist unabdingbar, das Gesetz nur teilweise durch Vertrag abweichend gestaltbar (anders im Verlagsrechti).
Publizistische Theorie, die als „Nutzen-Belohnungs-Ansatz“ die Nutzung von Massenmedien als Befriedi-gung von sozial und psychisch verursachten kommu-nikativen Bedürfnissen durch die bewusste Erwartung diverser Gratifikationen („Belohnungen“) erklärt