Dieses Glossar erhebt natürlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit, offeriert jedoch die wichtigsten gängigen Begriffe, welche im Zuge der zu bearbeitenden Studienhefte des Studienganges immer wieder Anwendung finden.
Bitte sehen Sie dieses Glossar als ein lebendiges Werk, welches u.a. auch durch Ihre Mitarbeit wächst und upgedatet wird.
Visuelles Meinungsgenre, das Menschen/Ereignisse mit meist politischer Tendenz wertend überzeichnet
Klassisches Meinungsgenre, das rational überzeugend in den Erkenntnisprozess der Rezipienten eingreift; als personalisiertes Subgenre „Kolumne“, als regionali-siertes Subgenre „Lokalspitze“ genannt
Informationsübertragung zwischen zwei oder mehr Systemen, die der Informationsabgabe und -aufnahme fähig sind, mittels Zeicheni, die sich in einem Mediumi bewegen oder dort gespeichert sind.
Aspekt der Zielbezogenheit nach Information (Wahr-haftigkeit, bspw. Nachrichten-Journalismus), Persua-sion (überzeugen, bspw. PRi) und Manipulation (Pro-paganda, Werbung).
Kommunikanten können ihre Rollen durch Feedback wechseln oder nicht (Brief bleibt unbeantwortet); massenmedial: direktes (Leserbrief…) und indirektes Feedback (Senderwechsel).
Bei interpersonaler Kommunikationi sind nur zwei Personen beteiligt, die symmetrisch (gleichberechtigt) oder asymmetrisch kommunizieren; multipersonal sind es zwischen drei (Gruppenkommunikation) und vielen (Massenkommunikationi)
Kommunikanten können sich bei raumzeitlicher An-wesenheit gegenseitig wahrnehmen (informell) oder nicht, weil zwischen ihnen Geräte oder Apparate ver-mitteln (medial)
Ein Sender kann Zeicheni absichtlich (= intentional) zur Mitteilung dekodieren (bspw. verbal) oder mittel-bar (inferentiell) unabsichtlich anbieten (nonverbal bspw. auf Befindlichkeitsschluss)
Aus Art. 5 GG erwachsendes Grundrechtstrias der Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit und Pressefreiheit. Nur in der umfassenden Garantie dieser drei einzelnen Komponenten wird ein freier Kommunikationsprozeß möglich.
Publizistische Teildisziplin (Who?), die sich mit den Personen und Organisationen befasst, die an Entste-hung/Verbreitung von Medieninhalten beteiligt sind
Hypothese aus der Nachrichtenwerttheorie, wonach ein Ereignis trotz des Fehlens einzelner Nachrichten-faktoren berichtenswert ist, wenn es andere Faktoren umso stärker erfüllt
Hypothese aus der Nachrichtenwerttheorie, wonach ein Ereignis trotz des Fehlens einzelner Nachrichten-faktoren berichtenswert ist, wenn es andere Faktoren umso stärker erfüllt
Kausaler Bestandteil des Nachrichtenhintergrundes, der Ursachsen und Vorgeschichte des Ereignisses sowie die multikausalen langfristigen Folgen (Per-spektiven, auch Erwartungen) kleinarbeitet
Theorie, wonach sich die Distanz zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunkprogrammen ver-ringert; prophezeit öffentlich-rechtlichen Programmen einen Qualitäts- und Funktionsverlust ebenso wie den Privaten einen Qualitäts- und Funktionsgewinn, indem die informativen Sendungen ersterer und die unterhal-tenden letzterer zu Mischprogrammen verschmelzen
Begrifflich nicht mit „Kredit“ im bankentechnischen Sinne zu verwechselnde Schadensersatzregel aus § 824 BGB. „Kredit“ meint den öffentlichen Ruf und das Ansehen einer Person. Wer dies wahrheitswidrig und bewußt schädigt, muß Ersatz leisten.